
Produktklasse Batteriespeicher
Emissionshaus BVT
Emissionstyp Erneuerbare Energien
Währung Euro
Laufzeit ca. 8 Jahre
Mindestbeteiligung 10.000 EUR
Eigenkapitalanteil 100 % (auf Fondsebene)
Substanzquote 92,2 %
Besteuerung Gewerbebetrieb
Auszahlungen1) 6,5 % p. a. (IRR) (mittleres Szenario)
Gesamtmittelrückfluss1) 146 % (mittleres Szenario)
Agio2) 3 % Hinweis
Für eine erfolgreiche Energiewende sind neben Wind- und Solaranlagen auch leistungsfähige Speicherlösungen erforderlich. Die BVT Batteriespeicher Beteiligungen GmbH & Co. Geschlossene Investment KG eröffnet Anlegerinnen und Anlegern den Zugang zu einer zukunftsorientierten Infrastruktur-Assetklasse: Batteriespeichern und der damit verbundenen Energieinfrastruktur in Deutschland. Als Schmidtner GmbH vermitteln wir diese Beteiligung und stehen Ihnen während des gesamten Prozesses persönlich zur Seite – von der ersten Information bis zur Zeichnung.
Im Sinne einer ausgewogenen Risikostreuung investiert der Fonds in mindestens drei deutsche, nicht börsennotierte Unternehmen, die Batteriespeicher errichten und betreiben. Mindestens 60 % des investierten Kapitals sollen in Beteiligungen an Batteriespeicherunternehmen mit einer geplanten Speicherkapazität von jeweils mindestens 10 MWh investiert werden. Die Anlagestrategie umfasst sowohl Stand-alone-Batteriespeicher als auch Co-Location-Projekte in Kombination mit Photovoltaik- oder Windkraftanlagen. Gegebenenfalls kann auch angeschlossene Ladeinfrastruktur Bestandteil der Projekte sein.
Welche konkreten Zielinvestitionen ausgewählt werden, steht bei Auflage des Fonds noch nicht fest. Die Auswahl erfolgt auf Grundlage der festgelegten Anlagestrategie durch die zugelassene Kapitalverwaltungsgesellschaft derigo GmbH & Co. KG.
Batteriespeicher können Einnahmen aus unterschiedlichen Geschäftsmodellen generieren. Dazu gehören unter anderem die Vermarktung von Strom an Großhandelsmärkten, die Bereitstellung von Systemdienstleistungen sowie Tolling-Verträge. Bei diesen wird Speicherkapazität gegen eine vertraglich festgelegte Vergütung zur Verfügung gestellt. Bei planmäßigem Verlauf sind regelmäßige jährliche Ausschüttungen vorgesehen. Dazu zählen prognostizierte Ausschüttungen von 5-7% p. a. ab 2028. Darüber hinaus ist eine prognostizierte Schlusszahlung in Höhe von 96 % des gezeichneten Kommanditkapitals ohne Ausgabeaufschlag geplant. Im mittleren Szenario werden über die gesamte Laufzeit eine prognostizierte Gesamtausschüttung von 146 % des Anlagebetrags einschließlich Ausgabeaufschlag sowie eine prognostizierte Zielrendite von 6,5 % p. a. nach der IRR-Methode vor Steuern ausgewiesen.
Der BVT Batteriespeicher Beteiligungen Fonds investiert in deutsche Unternehmen, die Batteriespeicher sowie die dazugehörige Energieinfrastruktur entwickeln, errichten und betreiben. Anlegerinnen und Anleger erhalten dadurch mittelbaren Zugang zu einer Infrastruktur-Assetklasse, deren Bedeutung für ein stabiles und flexibles Stromsystem weiter zunimmt. Batteriespeicher nehmen elektrische Energie beispielsweise dann auf, wenn eine hohe Stromverfügbarkeit oder niedrige Marktpreise vorliegen. Bei steigender Nachfrage beziehungsweise höheren Preisen kann der gespeicherte Strom wieder in das Netz eingespeist werden. Auf diese Weise können Batteriespeicher zeitliche Unterschiede zwischen der schwankenden Stromerzeugung und dem wechselnden Stromverbrauch ausgleichen.
Die BVT Batteriespeicher Beteiligungen GmbH & Co. Geschlossene Investment KG ist als geschlossener Publikums-AIF ausgestaltet. Anlegerinnen und Anleger erwerben dabei nicht unmittelbar einzelne Batterieanlagen. Stattdessen beteiligt sich die Investmentgesellschaft an Unternehmen, deren wesentlicher Geschäftszweck in der Errichtung und dem Betrieb von Stromspeichern und der damit verbundenen Infrastruktur in Deutschland liegt.
Geplant ist, mindestens 60 % des investierten Kapitals in mindestens drei entsprechende Zielgesellschaften zu investieren. Die geplante Speicherkapazität der jeweiligen Zielgesellschaft soll mindestens 10 MWh betragen. Zusätzlich soll der Fonds jeweils mindestens 30 % der Kapital- oder Stimmrechtsanteile an den ausgewählten Unternehmen halten. Da die konkreten Zielgesellschaften bei der Auflegung des Fonds und zum Zeitpunkt der Zeichnung noch nicht abschließend feststehen, handelt es sich um einen sogenannten Blind-Pool-Fonds. Die Auswahl der Beteiligungsunternehmen erfolgt während der Investitionsphase durch die zugelassene Kapitalverwaltungsgesellschaft derigo GmbH & Co. KG. Grundlage hierfür sind die in der Anlagestrategie festgelegten Auswahlkriterien.
Bei der Prüfung möglicher Investitionen können unter anderem der Standort in Deutschland, ein gesicherter Netzanschluss, die Verfügbarkeit einer geeigneten Fläche, die geplante Speicherkapazität und der Entwicklungsstand des jeweiligen Projekts berücksichtigt werden. Im Fokus stehen insbesondere Unternehmen, deren Projekte sich bereits im Betrieb befinden oder den baureifen Status „Ready-to-build“ erreicht haben. In begrenztem Umfang sind auch Beteiligungen an Projekten in einer früheren Entwicklungsphase möglich.
Als Investitionsobjekte kommen verschiedene Arten von Batteriespeicherprojekten infrage. Dazu zählen Stand-alone-Batteriespeicher, die unabhängig von einer bestimmten Energieerzeugungsanlage direkt an das Stromnetz angeschlossen sind. Darüber hinaus kann der Fonds in sogenannte Co-Location-Projekte investieren. Bei diesem Konzept werden Batteriespeicher gemeinsam mit Photovoltaik- oder Windkraftanlagen an einem Standort oder über einen gemeinsamen Netzanschlusspunkt betrieben. Bei einzelnen Projekten kann außerdem Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge Bestandteil der geplanten Infrastruktur sein. Durch die Kombination verschiedener Projektarten kann der Fonds an unterschiedlichen Geschäftsmodellen partizipieren und sein Portfolio über mehrere Konzepte hinweg diversifizieren.
Die Zielgesellschaften können ihre Einnahmen aus verschiedenen Bereichen erzielen. Dazu gehört zunächst die Vermarktung von Speicherkapazität an den Großhandelsstrommärkten. Der Batteriespeicher kann dabei Strom zu niedrigeren Preisen aufnehmen und zu einem späteren Zeitpunkt bei höheren Preisen wieder abgeben.
Weitere Einnahmen können durch die Bereitstellung von Systemdienstleistungen und Regelenergie entstehen. Diese Leistungen unterstützen unter anderem die Stabilisierung der Netzfrequenz. Daneben kommen sogenannte Tolling-Verträge als Erlösmodell infrage. Bei einem solchen Vertrag überlässt der Eigentümer des Batteriespeichers dessen Kapazität einem Vertragspartner zur Vermarktung und erhält dafür eine vertraglich festgelegte Vergütung.
Bei Co-Location-Projekten können zusätzlich Erlöse aus der Erzeugung und Vermarktung von Strom aus Photovoltaik- oder Windkraftanlagen erzielt werden. Je nach Ausgestaltung des jeweiligen Projekts können außerdem Einnahmen aus der Vermarktung von Strom über angeschlossene Ladeinfrastruktur hinzukommen. Betrieb und Verwaltung der Beteiligungen
Der laufende Betrieb der einzelnen Beteiligungsobjekte soll überwiegend von spezialisierten externen Dienstleistern übernommen werden. Dazu können beispielsweise technische Betriebsführer, Direktvermarkter, Wartungsunternehmen sowie Anbieter von Optimierungs- und Handelsdienstleistungen gehören.
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft übernimmt die übergeordnete Steuerung und Kontrolle des Fondsportfolios. Zu ihren Aufgaben zählen außerdem das Risikomanagement und die strategische Weiterentwicklung der Beteiligungen.
Überschüsse aus dem Betrieb der Batteriespeicher und gegebenenfalls angeschlossener Anlagen sollen an die Investmentgesellschaft ausgeschüttet werden. Bei planmäßigem Verlauf sind regelmäßige jährliche Ausschüttungen prognostiziert.
Die geplante Fondslaufzeit endet am 31.12.2034. Nach deren Ablauf ist vorgesehen, die Beteiligungen an den Zielgesellschaften zu veräußern. Die prognostizierten Rückflüsse können sich damit sowohl aus laufenden Ausschüttungen während der Fondslaufzeit als auch aus möglichen Verkaufserlösen am Laufzeitende zusammensetzen.
Es kann zu einem vollständigen Verlust der gesamten gezeichneten Kommanditeinlage und des Ausgabeaufschlags kommen. Es können Steuerzahlungen aus dem sonstigen Vermögen des Anlegers zu leisten sein, ohne dass der Anleger entsprechende Auszahlungen der Investmentgesellschaft auf seine Beteiligung erhalten hat. Im Falle einer Anteilsfinanzierung durch den Anleger kann der Anleger verpflichtet sein, den Kapitaldienst (Zins und Tilgung) zu erbringen, obwohl er von der Investmentgesellschaft keine Auszahlungen mehr erhält.
Ausführliche Informationen zu den Risiken finden Sie im Verkaufsprospekt (S.13 ff.).